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Der Europäische Investmentfonds (EIF) investiert unter anderem in Risikokapitalfonds in der gesamten Union. Aufgrund der in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen, mit denen eine leichtere Ermittlung von Risikokapitalfonds mit festgelegten gemeinsamen Merkmalen ermöglicht wird, sollte es dem EIF leichter fallen, Risikokapitalfonds gemäß dieser Verordnung als mögliche Anlageobjekte zu ermitteln. Der EIF sollte daher angehalten werden, in qualifizierte Risikokapitalfonds zu investieren.
AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften, die die Voraussetzungen des Artikels 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 erfüllen und die Bezeichnung „EuVECA“…
Diese Verordnung sollte einheitliche Regeln für qualifizierte Risikokapitalfonds festlegen, insbesondere im Hinblick auf die qualifizierten…
Es ist erforderlich, eine Verordnung zu erlassen, die einheitliche Regeln für qualifizierte Risikokapitalfonds schafft und deren Verwaltern, die in der Union…
Um einen wirksamen Mechanismus zu schaffen, der zwischen qualifizierten Risikokapitalfonds im Sinne dieser Verordnung und der breiteren Kategorie der…
Es ist erforderlich, gemeinsame Rahmenbedingungen für die Verwendung der Bezeichnung „EuVECA“ für qualifizierte Risikokapitalfonds zu schaffen, indem…
Es ist erforderlich, eine Verordnung zu erlassen, die einheitliche Regeln für qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum schafft und deren Verwaltern, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.