Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um ihr Anlagenportfolio ausreichend flexibel zu halten, sollten qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum in Vermögenswerte investieren können, die keine qualifizierten Anlagen sind, solange der Umfang dieser anderen Investitionen nicht die 30-Prozent-Schwelle für nicht qualifizierte Anlagen überschreitet. Kassenbestände und vergleichbare liquide Mittel sollten bei der Berechnung dieser Schwelle nicht berücksichtigt werden, da Kassenbestände und vergleichbare liquide Mittel nicht als Anlagen zu betrachten sind. Qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum sollten in einer Weise investieren, die mit ihrer ethisch begründeten Anlagestrategie in Einklang steht; sie sollten beispielsweise keine Investitionen tätigen, mit denen die Rüstungsindustrie finanziert wird, bei denen die Gefahr besteht, dass gegen Menschenrechte verstoßen wird, oder in deren Folge Elektronikschrott entsorgt werden muss.
Verwalter eines qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum sorgen dafür, dass beim Erwerb von anderen Vermögenswerten als qualifizierten Anlagen höchstens…
Im Einklang mit dem Ziel, die von dieser Verordnung erfassten Organismen für gemeinsame Anlagen genau zu bestimmen und schwerpunktmäßig die Kapitalbeschaffung…
Angesichts des besonderen Finanzierungsbedarfs von Sozialunternehmen muss Klarheit hinsichtlich der Arten von Instrumenten geschaffen werden, die ein…
Diese Verordnung sollte einheitliche Regeln für qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum festlegen, insbesondere im Hinblick auf die qualifizierten…
Aus Gründen des Anlegerschutzes ist sicherzustellen, dass die Vermögenswerte von qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum ordnungsgemäß bewertet werden.…
Um sicherzustellen, dass qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum nicht zum Entstehen von Systemrisiken beitragen und sich bei ihren…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.