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Es ist erforderlich, eine Verordnung zu erlassen, die einheitliche Regeln für qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum schafft und deren Verwaltern, die in der Union unter Verwendung der Bezeichnung „EuSEF“ Kapital beschaffen wollen, in allen Mitgliedstaaten geltende entsprechende Verpflichtungen auferlegt. Diese Verpflichtungen sollten sicherstellen, dass Anleger, die in solche Fonds investieren wollen, das nötige Vertrauen haben können. Diese Verordnung sollte nicht für bestehende nationale Regelungen gelten, die Investitionen in Sozialunternehmen ermöglichen und nicht die Bezeichnung „EuSEF“ verwenden.
In dieser Verordnung werden einheitliche Anforderungen an und Bedingungen für die Verwalter von Organismen für gemeinsame Anlagen festgelegt, die für den…
Es ist erforderlich, gemeinsame Rahmenbedingungen für die Verwendung der Bezeichnung „EuSEF“ für qualifizierte Fonds für soziales Unternehmertum zu schaffen,…
Um sicherzustellen, dass die Bezeichnung „EuSEF“ für Anleger in der gesamten Union zuverlässig und leicht erkennbar ist, sollten nur Verwalter eines…
Um in den Augen der Anleger die Integrität der Bezeichnung „EuSEF“ zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Verwendung dieser Bezeichnung Verwaltern…
Die Festlegung von Qualitätsanforderungen bezüglich der Verwendung der Bezeichnung „EuSEF“ in Form einer Verordnung stellt sicher, dass diese Anforderungen für…
Der Beitrag von qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum zum Wachstum eines europäischen Markts für soziale Investitionen wird davon abhängen, ob die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.