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Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten auf der Grundlage vorliegender wissenschaftlicher Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und sozioökonomischer Auswirkungen bei gleichzeitig fairer Behandlung aller Fischereisektoren und unter Berücksichtigung der Meinungen der angehörten Interessenvertreter festgesetzt werden, die diese insbesondere auf den Sitzungen mit den betroffenen regionalen Beiräten zum Ausdruck gebracht haben.
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) sollten auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung der biologischen und…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC für „total allowable catches“) sollten auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten unter…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung der biologischen und…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung der biologischen und…
Die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) sollten auf der Grundlage verfügbarer wissenschaftlichen Gutachten unter Berücksichtigung biologischer und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.