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Die gezielte Befischung der folgenden Tiefseearten im SEAFO-Übereinkommensbereich ist verboten: — Rochen ( Rajidae ), — Dornhai ( Squalus acanthias ), — Verschmierter Laternenhai ( Etmopterus bigelowi ), — Kurzschwanz-Laternenhai ( Etmopterus brachyurus ), — Großer Schwarzer Dornhai ( Etmopterus princeps ), — Glatter Schwarzer Dornhai ( Etmopterus pusillus ), — Geisterkatzenhai ( Apristurus manis ), — Samtiger Dornhai ( Scymnodon squamulosus ), — andere Tiefseehaie der Überordnung Selachimorpha . Abschnitt 7 WCPFC-Übereinkommensbereich
Die gezielte Befischung der folgenden Tiefseearten im SEAFO-Übereinkommensbereich ist verboten: — Rochen (Rajidae), — Dornhai (Squalus acanthias), —…
Die gezielte Befischung der folgenden Tiefseearten im SEAFO-Übereinkommensbereich ist verboten: — Rochen (Rajidae), — Dornhai (Squalus acanthias), —…
Die gezielte Befischung der folgenden Tiefseearten im SEAFO-Übereinkommensbereich ist verboten: — Rochen (Rajidae), — Dornhai (Squalus acanthias), —…
Die gezielte Befischung der folgenden Tiefseehaie im SEAFO-Übereinkommensbereich ist verboten: Rochen (Rajidae), Dornhai (Squalus acanthias), Verschmierter…
Der gezielte Fang von Tiefseehaien im SEAFO-Übereinkommensgebiet ist verboten. ABSCHNITT 6 Überwachung
Die folgenden Arten dürfen von Drittlandschiffen nicht befischt, an Bord behalten, umgeladen oder angelandet werden: a) Riesenhai (Cetorhinus maximus) und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.