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Aufgrund sehr niedriger Verwendungsraten und der geringen Gesamtmenge, in der 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen Lebensmitteln in der Europäischen Union bisher jährlich beigefügt wurde, ruft das Vorkommen dieses Stoffes in Lebensmitteln keine unmittelbaren Sicherheitsbedenken hervor. Daher sollten, auch unter Berücksichtigung technischer und wirtschaftlicher Gründe, Übergangszeiträume für Lebensmittel festgelegt werden, die den Aromastoff 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen enthalten und die vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung bereits in Verkehr gebracht oder von Drittländern in die EU versandt wurden.
Gemäß Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 dürfen Aromastoffe, die nicht in der Gemeinschaftsliste enthalten sind, bis zum 22. Oktober 2014 als solche…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat die eingereichten Daten geprüft und ist am 15. Mai 2013 zu dem Schluss gekommen, dass es sich bei…
Abweichend von Artikel 2 Absatz 2 dürfen Lebensmittel, die den Aromastoff 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen enthalten und die vor Inkrafttreten dieser Verordnung…
Die Einfuhr von 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen als Aromastoff und die Einfuhr von Lebensmitteln, die den Aromastoff 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen enthalten, ist…
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008 dürfen Aromastoffe, die nicht in die Unionsliste aufgenommen wurden, bis 18 Monate nach Geltungsbeginn der Unionsliste…
Daher entspricht die Verwendung von 3-Acetyl-2,5-Dimethylthiophen nicht den allgemeinen Bedingungen für die Verwendung von Aromen gemäß Artikel 4 Buchstabe a…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.