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In der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zu dem Thema „Das Proteindefizit in der EU: Wie lässt sich das seit langem bestehende Problem lösen?“ wird die Kommission aufgefordert, dem Parlament und dem Rat einen Legislativvorschlag vorzulegen, durch den die Verwendung von aus Schlachtabfällen kommenden verarbeiteten tierischen Proteinen für die Herstellung von Futtermitteln für einmägige Tiere (Schweine und Geflügel) erlaubt wird, wenn diese Bestandteile von Fleisch stammen, das für den menschlichen Verzehr zugelassen worden ist, und wenn das Verbot der Wiederverwendung innerhalb der Artengrenze und des Zwangskannibalismus voll und ganz umgesetzt und überwacht wird.
Das Europäische Parlament unterstützt in seiner Entschließung vom 6. Juli 2011 zu den EU-Vorschriften über transmissible spongiforme Enzephalopathien (TSE) und…
Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den…
In der vorliegenden Verordnung sollte auch auf die Verordnung (EU) Nr. 206/2010 der Kommission vom 12. März 2010 zur Erstellung von Listen der Drittländer,…
Die Verwendung solcher Proteine für die Herstellung von Heimtierfutter ist jedoch derzeit in der Gemeinschaft zulässig. Im Interesse der Kohärenz des…
Nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den…
Außerdem wird darin gefordert, dass die auf verarbeitete tierische Proteine angewandten Produktions- und Sterilisierungsmethoden den höchsten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.