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Risikopositionen gegenüber folgenden internationalen Organisationen wird ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen:
Europäische Union und Europäische Atomgemeinschaft,
Internationaler Währungsfonds,
Bank für Internationalen Zahlungsausgleich,
Europäische Finanzstabilitätsfazilität,
Europäischer Stabilitätsmechanismus;
ein internationales Finanzinstitut, das von zwei oder mehr Mitgliedstaaten mit dem Ziel eingerichtet wurde, für diejenigen seiner Mitglieder, die schwerwiegende Finanzierungsprobleme haben oder denen solche Probleme drohen, finanzielle Mittel zu mobilisieren und ihnen finanzielle Hilfe zu gewähren.
Risikopositionen gegenüber internationalen Organisationen,
Buchstabe d erhält folgende Fassung: „d) internationale Organisationen, denen gemäß Artikel 118 ein Risikogewicht von 0 % zugewiesen wird,“
Aktiva in Form von Forderungen an internationale Organisationen oder multilaterale Entwicklungsbanken, denen nach Teil 3 Titel II Kapitel 2 unbesichert ein…
die Anforderungen gemäß Absatz 6 Buchstaben a, d und e sind erfüllt,
wenn 0 < PD < 1, dann gilt:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.