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Institute berechnen ihre Geschäftsindikatorkomponente gemäß folgender Formel: Dabei gilt: BIC = die Geschäftsindikatorkomponente; BI = der gemäß Artikel 314 berechnete Geschäftsindikator in Mrd. Euro.
Teil 3 Titel III erhält folgende Fassung: „TITEL III KAPITEL 1 Begriffsbestimmungen Für die Zwecke dieses Beschlusses bezeichnet der Ausdruck…
Für die Zwecke des Absatzes 1 ist als maßgeblicher Geschäftsindikator der von dem Institut zu den acht letzten Meldestichtagen gemeldete höchste…
Der maßgebliche Indikator ist die Summe der folgenden Bestandteile: In die Summe geht jeder Wert mit seinem positiven oder negativen Vorzeichen ein.…
Der maßgebliche Indikator ist die Summe der folgenden Werte: In die Summe geht jeder Wert mit seinem positiven oder negativen Vorzeichen ein. Außerordentliche…
die gemäß Titel III dieses Teils berechneten Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.