Art. 358 Abs. 5 Buchst. a CRRSpezifische Instrumente
eine Partei, die Waren oder garantierte Rechtsansprüche auf Waren im Rahmen einer Rückkaufsvereinbarung überträgt;
Art. 5b Abs. 2 32012R1011VERORDNUNG (EU) Nr. 1011/2012 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 17. Oktober 2012 über die Statistiken über Wertpapierbestände (EZB/2012/24)
Die Wertpapierbestände, die im Rahmen von Wertpapierleihgeschäften übertragen werden oder im Rahmen von Rückkaufsvereinbarungen verkauft werden, werden als…
Art. 337 Abs. 1 CRREigenmittelanforderung für Verbriefungsinstrumente
Bei Instrumenten im Handelsbuch, bei denen es sich um Verbriefungspositionen handelt, gewichtet das Institut die nach Artikel 327 Absatz 1 berechneten…
Art. 325 Abs. 6 Buchst. a CRRAnsätze für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko
Bei den Positionen handelt es sich weder um Wiederverbriefungspositionen, Optionen auf Verbriefungstranchen noch um sonstige Derivate auf…
Art. 250 Abs. 2 Buchst. a CRRAußervertragliche Kreditunterstützung
dem Rückkaufspreis;