Art. 1 Nr. 193 32024R1623VERORDNUNG (EU) 2024/1623 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 351 erhält folgende Fassung: Schwellenwert und Gewichtung für das Fremdwährungsrisiko Übersteigt die gemäß dem in Artikel 352 festgelegten Verfahren…
Art. 325 Abs. 1 CRRAnsätze für die Berechnung der Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko
Ein Institut berechnet die Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko aller seiner Handelsbuchpositionen und aller seiner Anlagebuchpositionen, die einem…
Art. 92 Abs. 4 Buchst. c CRREigenmittelanforderungen
die gemäß Titel IV des vorliegenden Teils berechneten Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko für sämtliche Nichthandelsbuchtätigkeit, die ein…
Art. 104c Abs. 1 Buchst. a CRRBehandlung von Fremdwährungsrisikoabsicherungen der Kapitalquoten
Der Höchstbetrag der Risikoposition, die von den Eigenmittelanforderungen für das Marktrisiko ausgenommen wird, ist auf den Betrag der Risikoposition begrenzt,…
Art. 325a Abs. 2 Buchst. d CRRBedingungen für die Verwendung des vereinfachten Standardansatzes
alle Positionen im Anlagebuch, die Fremdwährungsrisiken unterliegen, werden als gesamte Netto-Fremdwährungsposition betrachtet und gemäß Artikel 352 bewertet;