Art. 490 Abs. 6 CRRErgänzungskapitalposten mit einem Tilgungsanreiz
Die Posten gelten als Ergänzungskapitalposten nach Artikel 484 Absatz 5, vorausgesetzt
Art. 483 Abs. 6 CRRBestandsschutz für Instrumente der staatlichen Beihilfe
Instrumente, die die Voraussetzungen der nationalen Maßnahmen zur Umsetzung des Artikels 57 Buchstaben f, g oder h und des Artikels 66 Absatz 1 der Richtlinie…
Art. 64 Abs. 2 CRRAmortisierung von Ergänzungskapitalinstrumenten
In welchem Umfang Ergänzungskapitalinstrumente während der letzten fünf Jahre ihrer Laufzeit als Posten des Ergänzungskapitals gelten, wird durch Multiplikation…
Art. 476 Buchst. a CRRAbzüge von Posten des Ergänzungskapitals
Die Institute ziehen von den Ergänzungskapitalposten den in Artikel 478 spezifizierten anwendbaren Prozentsatz der nach Artikel 66 in Abzug zu bringenden…
Art. 23 Abs. 2 32016R0445VERORDNUNG (EU) 2016/445 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 14. März 2016 über die Nutzung der im Unionsrecht eröffneten Optionen und Ermessensspielräume (EZB/2016/4)
Dieser Artikel gilt unbeschadet nationaler bereits von dem Inkrafttreten dieser Verordnung in Kraft getretener Rechtsvorschriften, sofern in den betreffenden…