Art. 1 Nr. 245 32024R1623VERORDNUNG (EU) 2024/1623 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 im Hinblick auf Vorschriften für das Kreditrisiko, das Risiko einer Anpassung der Kreditbewertung, das operationelle Risiko, das Marktrisiko und die Eigenmitteluntergrenze (Output-Floor) (Text von Bedeutung für den EWR)
Artikel 500c erhält folgende Fassung: Ausschluss von Überschreitungen aus der Berechnung des Rückvergleichs-Zuschlagsfaktors angesichts der COVID-19-Pandemie…
Art. 325b Abs. 6 Buchst. b CRRAnforderungen an aufsichtliche Rückvergleiche und Multiplikationsfaktoren
die Überschreitungen, die sich aus Rückvergleichen der hypothetischen oder tatsächlichen Änderungen ergeben, nicht in die Berechnung des Aufschlags…
Art. 9 Abs. 2 Buchst. b 32021R0379VERORDNUNG (EU) 2021/379 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 22. Januar 2021 über die Bilanzpositionen der Kreditinstitute und des Sektors der monetären Finanzinstitute (Neufassung) (EZB/2021/2)
die Beiträge aller Kreditinstitute, denen Ausnahmeregelungen gewährt werden, überschreiten zusammen nicht 1 % der ausstehenden Beträge der gesamten Aktiva der…
Erwägungsgrund 16 32020R0873VERORDNUNG (EU) 2020/873 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 24. Juni 2020 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 575/2013 und (EU) 2019/876 aufgrund bestimmter Anpassungen infolge der COVID-19-Pandemie (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Institute müssen täglich einen Rückvergleich ihrer internen Modelle vornehmen, um zu bewerten, ob diese Modelle ausreichend Eigenmittelanforderungen…
Art. 518b Buchst. a CRRBerichterstattung über Überschreitungen und Aufsichtsbefugnisse zur Beschränkung von Ausschüttungen
während solchen Zeiträumen den zuständigen Behörden gestattet wird, Überschreitungen, die nicht auf Unzulänglichkeiten der internen Modelle der Institute für…