Art. 438 Buchst. b CRROffenlegung von Eigenmittelanforderungen und risikogewichteten Positionsbeträgen
den Betrag der zusätzlichen Eigenmittelanforderungen aufgrund der aufsichtlichen Überprüfung nach Artikel 104 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2013/36/EU zur…
§ 10 Abs. 1 Nr. 10 KWGGesetz über das Kreditwesen
die Pflicht der CRR-Institute zur Offenlegung der in § 26a Absatz 1 Satz 2 genannten Angaben auf konsolidierter Ebene sowie der Kapitalrendite nach § 26a Absatz…
Art. 430 Abs. 4 CRRMeldung über Aufsichtsanforderungen und Finanzinformationen
Die zuständigen Behörden können Kreditinstituten, die ihre Eigenmittel auf konsolidierter Basis gemäß internationalen Rechnungslegungsstandards nach Maßgabe von…
Art. 437a Buchst. a CRROffenlegung von Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten
die Zusammensetzung ihrer Eigenmittel und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten, ihre Laufzeit und ihre Hauptmerkmale;
Art. 437 Buchst. c CRROffenlegung von Eigenmitteln
die vollständigen Bedingungen aller Instrumente des harten Kernkapitals, des zusätzlichen Kernkapitals und des Ergänzungskapitals;