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Da die Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand nicht uneingeschränkt auf die Merkmale von Computern angewandt werden können, sollten die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen an den Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand nicht für Computer gelten. Folglich sollten in dieser Verordnung besondere Anforderungen an die Verbrauchsminimierung und den Stromverbrauch von Computern im Ruhezustand und im Aus-Zustand sowie im Niedrigstverbrauchszustand festgelegt werden; die Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 sollte entsprechend geändert werden.
Obwohl Computer vom Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 ausgenommen sind, gelten die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 278/2009 der…
ein elektrisches oder elektronisches Haushalts- oder Bürogerät im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 der Kommission vom 17. Dezember 2008 zur Durchführung…
es ist zur Nutzung mit elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten gemäß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 oder mit Computern…
Überwiegend zum Einsatz im Wohnbereich bestimmtes informationstechnisches Gerät mit Ausnahme von Desktop-Computern, integrierten Desktop-Computern und…
In dieser Verordnung werden Ökodesign-Anforderungen für das Inverkehrbringen von Computern festgelegt.
Gemäß der Richtlinie 2009/125/EG sollte die Kommission Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung („Ökodesign“) energieverbrauchsrelevanter Produkte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.