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Um sicherzustellen, dass die gemeinsamen Kriterien zur Begründung von Werbeaussagen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln ab demselben Zeitpunkt gelten wie die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, sollte die vorliegende Verordnung ab dem 11. Juli 2013 gelten.
Abweichend von Richtlinie 76/768/EWG können kosmetische Mittel, die dieser Verordnung entsprechen, vor dem 11. Juli 2013 in Verkehr gebracht werden. Ab 11.…
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt ab dem 11. Juli 2013 und wird die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der…
Die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009, welche die Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über…
Um Marktstörungen aufgrund des Übergangs von der Richtlinie 76/768/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 über kosmetische Mittel zur Verordnung (WEG) Nr. 1223/2009 zu…
Artikel 20 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 gilt für Produkte, die unter die Definition des Begriffs „kosmetisches Mittel“ in Artikel 2 jener Verordnung…
Die verantwortliche Person im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 sorgt dafür, dass Formulierungen von Werbeaussagen in Bezug auf kosmetische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.