Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Anhänge II und III der Richtlinie 76/768/EWG wurden nach dem Erlass der Verordnung durch die Durchführungsrichtlinie 2012/21/EU der Kommission wie folgt geändert: Aufnahme eines Haarfärbestoffs in Anhang II, Aufnahme von 26 Haarfärbestoffen in Anhang III Teil 1 und Änderung der zulässigen Höchstkonzentration im kosmetisches Fertigerzeugnis für zwei Haarfärbestoffe in Anhang III Teil 1. Diese Änderungen sollten nunmehr auch in die Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 aufgenommen werden.
Vorbehaltlich einer Entscheidung der Kommission, den Anwendungsbereich von Anhang IV auf Haarfärbemittel auszudehnen, dürfen diese Mittel keine Farbstoffe zum…
Damit gewährleistet ist, dass Haarfärbemittel sicher für die menschliche Gesundheit sind, sollte die Höchstkonzentration von 21 bewerteten Haarfärbestoffen…
Die Richtlinie 78/25/EWG des Rates vom 12. Dezember 1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Stoffe, die Arzneimitteln zum…
Nach Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 und gemäß der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und…
Die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission enthält Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten…
Die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission enthält Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.