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Die Verordnung (EU) Nr. 619/2011 der Kommission enthält die Probenahme- und Analyseverfahren für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln im Hinblick auf genetisch veränderte Ausgangserzeugnisse, für die ein Zulassungsverfahren anhängig ist oder deren Zulassung abläuft. Bezüglich der Probenahme verweist die genannte Verordnung auf die Verordnung (EG) Nr. 152/2009; damit werden für den Probenumfang besondere Bestimmungen festgelegt. Die mit der vorliegenden Verordnung eingeführten Änderungen schließen besondere Bestimmungen über die Probengröße mit ein; daher sollten die in der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 festgelegten Probenahmeverfahren — in der durch die vorliegende Verordnung geänderten Fassung — auch auf die Überprüfung der Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 619/2011 angewandt werden.
Die Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von…
In der Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung…
Die Probenahmen für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln, insbesondere auf ihre Bestandteile, eingeschlossen Material, das genetisch veränderte…
Artikel 1 erhält folgende Fassung: Die Probenahmen für die amtliche Untersuchung von Futtermitteln, insbesondere auf ihre Bestandteile, eingeschlossen Material,…
die Verordnung (EG) Nr. 152/2009 der Kommission vom 27. Januar 2009 zur Festlegung der Probenahmeverfahren und Analysemethoden für die amtliche Untersuchung von…
Durch Artikel 32 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 bzw. Artikel 21 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.