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Als bedeutsam für die Zwecke dieser Verordnung wurden folgende Umweltmerkmale von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten ermittelt: der Energieverbrauch während der Nutzung und (für Heizgeräte mit Wärmepumpe) der Schallleistungspegel. Ferner wurde für Raumheizgeräte, die mit fossilem Brennstoff betrieben werden, der Ausstoß von Stickoxiden, Kohlenstoffmonoxid, Feinstaub und Kohlenwasserstoffen als bedeutsames Umweltmerkmal ermittelt.
Als bedeutsame Umweltaspekte im Sinne dieser Verordnung wurden bei Warmwasserbereitern der Energieverbrauch während der Nutzung und (bei Warmwasserbereitern mit…
Mit den Anforderungen an eine umweltgerechte Gestaltung sollten die Anforderungen bezüglich des Energieverbrauchs, des Schallleistungspegels und des Ausstoßes…
Die für die Zwecke dieser Verordnung als erheblich angesehenen wesentlichen Umweltaspekte der erfassten Produkte sind der Energieverbrauch im Betrieb und der…
Voraussichtlich werden die Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung in dieser Verordnung in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) Nr. 811/2013…
Der Geltungsbereich dieser Verordnung sollte Raumheizgeräte mit Heizkessel, Raumheizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung und Raumheizgeräte mit Wärmepumpe als…
Ferner sollten in dieser Verordnung neben den rechtlichen bindenden Anforderungen Richtwerte für die besten verfügbaren Technologien ermittelt werden, um…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.