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Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erstellte ein Gutachten zu Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) und legte eine zulässige Tagesdosis (Acceptable Daily Intake, ADI) von 40 mg/kg Körpergewicht/Tag fest. Die Exposition gegenüber Zuckerester von Speisefettsäuren infolge der vorgeschlagenen zusätzlichen Verwendung bei klaren aromatisierten alkoholfreien Getränken beträgt weniger als 0,1 % der zulässigen Tagesdosis. Angesichts der Tatsache, dass die Exposition infolge der zusätzlichen Verwendung dieses Zusatzstoffs im Vergleich zu der zulässigen Tagesdosis geringfügig ist, kann davon ausgegangen werden, dass diese zusätzliche Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) keine Auswirkung auf die menschliche Gesundheit hat.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „die Behörde“) hat die Sicherheit von Steviolglycosiden, die aus den Blättern der…
Die Verwendung von Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) als Lebensmittelzusatzstoff in Aromen für klare aromatisierte Getränke auf Wasserbasis sollte daher…
Für die Gruppe der Polysorbate (E 432-436) hat der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss in seinem Gutachten vom 8. Juli 1983 eine annehmbare tägliche…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit bewertete die Sicherheit stigmasterinreicher Phytosterine bei Verwendung als Lebensmittelzusatzstoff in…
In Anhang III Teil 4 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 wird nach dem Eintrag für den Lebensmittelzusatzstoff E 459 folgender Eintrag eingefügt: „E 473…
Die Behörde kam in ihren mit Gründen versehenen Stellungnahmen zu dem Schluss, dass sämtliche Anforderungen bezüglich Daten und Informationen erfüllt sind und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.