Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am 9. Mai 2012 wurde ein Antrag auf Zulassung der Verwendung von Süßungsmitteln in allen Lebensmitteln, die zur Lebensmittelunterkategorie 04.2.5.3 „Sonstige ähnliche Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse“ des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 gehören, gestellt. Zu dieser Unterkategorie gehören Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse, die Konfitüren, Gelees und Marmeladen im Sinne der Richtlinie 2001/113/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem für die menschliche Ernährung ähneln. Der Antrag wurde dann gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 den Mitgliedstaaten zugänglich gemacht.
Am 24. April 2014 wurde ein Antrag gestellt auf Zulassung der Verwendung von Süßungsmitteln in allen Lebensmitteln, die zur Lebensmittelunterkategorie 04.2.5.3…
In der Richtlinie 2001/113/EG des Rates sind Konfitüren, Gelees und Marmeladen beschrieben und definiert. Konfitüren-, gelee- und marmeladenähnliche…
In der Richtlinie 2001/113/EG sind Konfitüren, Gelees und Marmeladen beschrieben und definiert. Konfitüren, Gelees und Marmeladen ähnliche Brotaufstriche aus…
Eine Erweiterung der Verwendung dieser Süßungsmittel auf alle sonstigen ähnlichen brennwertverminderten Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse wird es ermöglichen,…
Eine Ausweitung der Verwendung der genannten Süßungsmittel auf alle sonstigen ähnlichen brennwertverminderten Brotaufstriche aus Obst oder Gemüse soll es…
Gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 ist die Verwendung der Süßungsmittel Aspartam (E 951), Neotam (E 961) und Aspartam-Acesulfamsalz (E 962) in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.