Art. 205 Abs. 8 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte nach Artikel 282 zu erlassen, um diese Verordnung durch die Festlegung von Folgendem zu…
Art. 122 32013R0952Befugnisübertragung
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, in denen die für die Kommission geltenden Regeln für den Erlass der…
Art. 115 32013R0952Befugnisübertragung
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um die Regeln für die Aussetzung der Frist für die Entrichtung des einer…
Art. 88 32013R0952Befugnisübertragung
Die Kommission wird ermächtigt, delegierte Rechtsakte gemäß Artikel 284 zu erlassen, um Folgendes festzulegen:
Art. 209 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung von Maßnahmen zur Gewährleistung der Amtshilfe der Zollbehörden in Fällen des Entstehens einer…