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Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union und der Mitgliedstaaten und zur Eindämmung betrügerischer Praktiken sind abgestufte Maßnahmen für die Anwendung einer Gesamtsicherheit empfehlenswert. Für den Fall eines erhöhten Betrugsrisikos sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die Anwendung der Gesamtsicherheit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände der betroffenen Wirtschaftsbeteiligten vorübergehend zu untersagen.
Gilt Absatz 1 Buchstabe a oder b, so kann die Verwendung der Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung oder die…
Ist eine Gesamtsicherheit für eine Zollschuld und andere Abgaben, die möglicherweise entstehen, zu leisten, so kann Wirtschaftsbeteiligten gestattet werden,…
Angesichts der Notwendigkeit, einen raschen und wirksamen Schutz der Verbraucher zu gewährleisten, muss die Möglichkeit vorgesehen werden, die Anwendung dieser…
Unter bestimmen Voraussetzungen sollte eine Gesamtsicherheit mit verringertem Betrag, auch für eine Zollschuld und andere entstandene Abgaben, oder eine…
Damit die finanziellen Interessen der Gemeinschaften besser geschützt werden, sollten die Agenturen an den Betrugsbekämpfungsmaßnahmen des Europäischen Amtes…
Um einen wirksamen Schutz der finanziellen Interessen der Union im Zusammenhang mit dieser Makrofinanzhilfe zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.