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Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/329/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Dicloran in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dicloran wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a sollten daher die in Anhang III aufgeführten RHG für diesen Wirkstoff gestrichen werden. Dies sollte nicht für diejenigen RHG gelten, die Codex-RHG für Verwendungen in Drittländern entsprechen, sofern diese im Hinblick auf die Sicherheit der Verbraucher annehmbar sind. Auch sollte dies nicht in Fällen gelten, in denen die RHG speziell als Einfuhrtoleranzen festgesetzt wurden.
Die Nichtaufnahme von 1,3-Dichlorpropen in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch den Beschluss 2011/36/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/262/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Propisochlor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle…
Die Nichtaufnahme von Ethoxyquin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates wurde durch die Entscheidung 2011/143/EU der Kommission festgelegt. Alle…
Die Nichtaufnahme von Acetochlor in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1372/2011 der Kommission festgelegt.…
Die Nichtaufnahme von Chlorpikrin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1381/2011 der Kommission festgelegt.…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1045/2011 der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Asulam in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.