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Für Dinocap legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor . Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Dinocap wurden widerrufen. Die RHG sollten daher auf der spezifischen Bestimmungsgrenze oder entsprechend dem Wert der Codex-RHG festgesetzt werden, die für die Verbraucher in der Union sicher sind. Außerdem sollte die Rückstandsdefinition geändert werden.
Für Diniconazol hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Für Daminozid hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005…
Mit dem Durchführungsbeschluss 2011/329/EU der Kommission wurde die Nichtaufnahme von Dicloran in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG festgelegt. Alle geltenden…
Alle geltenden Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die die im Erwägungsgrund 1 aufgeführten Wirkstoffe enthalten, wurden widerrufen. Gemäß Artikel 17 der…
Für Quinoclamin hat die Behörde eine begründete Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 vorgelegt. Alle…
Die Nichtaufnahme von Thiobencarb in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG wurde durch die Entscheidung 2008/934/EG der Kommission festgelegt. Alle geltenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.