Erwägungsgrund 4 32012R0556VERORDNUNG (EU) Nr. 556/2012 DER KOMMISSION vom 26. Juni 2012 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Spinosad in oder auf Himbeeren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde hat eine Bewertung der vorgelegten Daten vorgenommen und eine Stellungnahme zur Sicherheit des vorgeschlagenen vorläufigen RHG abgegeben.
Erwägungsgrund 4 32012R0473VERORDNUNG (EU) Nr. 473/2012 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2012 zur Änderung von Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Spinetoram (XDE-175) in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde hat eine Bewertung der vorgelegten Daten vorgenommen und eine Stellungnahme zur Sicherheit der vorgeschlagenen vorläufigen RHG abgegeben.
Erwägungsgrund 14 32014R0061VERORDNUNG (EU) Nr. 61/2014 DER KOMMISSION vom 24. Januar 2014 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyromazin, Fenpropidin, Formetanat, Oxamyl und Tebuconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde prüfte den Antrag und den Bewertungsbericht, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für Verbraucher und gegebenenfalls für Tiere, und gab eine mit…
Erwägungsgrund 2 32012R0899Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit („die Behörde“) gab zu den geltenden RHG für Dicofol und Propachlor gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung…
Erwägungsgrund 5 32014R0051VERORDNUNG (EU) Nr. 51/2014 DER KOMMISSION vom 20. Januar 2014 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Dimethomorph, Indoxacarb und Pyraclostrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (nachstehend „Behörde“) hat die Anträge und die Bewertungsberichte geprüft, wobei sie insbesondere die…
Erwägungsgrund 6 32015R0846VERORDNUNG (EU) 2015/846 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2015 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Acetamiprid, Ametoctradin, Amisulbrom, Bupirimat, Clofentezin, Ethephon, Ethirimol, Fluopicolid, Imazapic, Propamocarb, Pyraclostrobin und Tau-Fluvalinat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat die Anträge und Bewertungsberichte geprüft, insbesondere im Hinblick auf die…