Erwägungsgrund 4 32006R2024Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 4 32010R0454VERORDNUNG (EU) Nr. 454/2010 DER KOMMISSION vom 26. Mai 2010 über Übergangsmaßnahmen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Kennzeichnungsvorschriften für Futtermittel (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 11 32014R1226VERORDNUNG (EU) Nr. 1226/2014 DER KOMMISSION vom 17. November 2014 zur Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 24 32014R1154VERORDNUNG (EU) Nr. 1154/2014 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2014 zur Verweigerung der Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 11 32014R0364VERORDNUNG (EU) Nr. 364/2014 DER KOMMISSION vom 4. April 2014 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fenpyroximat, Flubendiamid, Isopyrazam, Kresoxim-methyl, Spirotetramat und Thiacloprid in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —
Erwägungsgrund 4 32011R0188VERORDNUNG (EU) Nr. 188/2011 DER KOMMISSION vom 25. Februar 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Richtlinie 91/414/EWG des Rates in Bezug auf das Verfahren für die Bewertung von Wirkstoffen, die zwei Jahre nach Bekanntgabe der Richtlinie nicht im Handel waren (Text von Bedeutung für den EWR)
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit —