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Am 20. Juni 2013 ging der Kommission und den Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu; darin zog diese den Schluss, dass auf der Grundlage der vorgelegten Daten kein Kausalzusammenhang zwischen dem Verzehr von Verisol®P und der angegebenen Wirkung hergestellt werden konnte. Da die Angabe somit nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 entspricht, sollte von einer Zulassung abgesehen werden.
Am 18. Juni 2013 ging der Kommission und den Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Am 13. Juni 2013 ging der Kommission und den Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu; darin zog diese den Schluss, dass auf der…
Am 30. September 2011 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin zog diese den Schluss, dass auf…
Am 26. Juli 2013 ging der Kommission und den Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde zu; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf der…
Am 19. Dezember 2008 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde; darin kam diese zu dem Schluss, dass auf…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten kam die Behörde zu dem Schluss, dass zwischen dem Verzehr des Lebensmittels und der angegebenen Wirkung kein kausaler…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.