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Bezieht sich die gesundheitsbezogene Angabe auf die Kombination aus Calcium und Vitamin D, sollte in Anbetracht der großen Menge an Vitamin D (20 μg), die eingenommen werden muss, um die angegebene Wirkung zu erzielen, die Verwendung der Angabe auf Nahrungsergänzungsmittel beschränkt werden. Um sicherzustellen, dass ein Nahrungsergänzungsmittel im Rahmen dieser Angabe einen hohen Gehalt an Calcium und Vitamin D aufweist, sollten Verwendungsbedingungen festgelegt werden, die die Verwendung der Angabe nur bei Nahrungsergänzungsmitteln mit mindestens 400 mg Calcium und 15 μg Vitamin D pro Tagesportion ermöglichen.
Die Behörde zog in ihrer Stellungnahme außerdem den Schluss, dass täglich 800 I.E. (20 μg) Vitamin D aus allen Quellen verzehrt werden sollten, um die…
Bezieht sich die gesundheitsbezogene Angabe allein auf Calcium, sollten, um sicherzustellen, dass ein Lebensmittel einen hohen Calciumgehalt aufweist,…
Antrag — einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Antragsteller — Anschrift Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittel-kategorie…
Auf der Grundlage der vorgelegten Daten zog die Behörde in ihrer Stellungnahme, die der Kommission und den Mitgliedstaaten am 7. August 2009 zuging, den…
(2) In Form von Cholecalciferol, davon 10 μg = 400 IE Vitamin D. Diese Grenzwerte gelten auch für den Fall, dass Vitamin A und D anderer Getreidebeikost…
Antrag — Einschlägige Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 Antragsteller — Anschrift Nährstoff, Substanz, Lebensmittel oder Lebensmittelkategorie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.