Erwägungsgrund 3 32014R0175VERORDNUNG (EU) Nr. 175/2014 DER KOMMISSION vom 25. Februar 2014 zur Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde muss eine Stellungnahme zu der betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe abgeben.
Erwägungsgrund 3 32014R1154VERORDNUNG (EU) Nr. 1154/2014 DER KOMMISSION vom 29. Oktober 2014 zur Verweigerung der Zulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Erwägungsgrund 3 32014R0155VERORDNUNG (EU) Nr. 155/2014 DER KOMMISSION vom 19. Februar 2014 zur Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Erwägungsgrund 3 32013R1066VERORDNUNG (EU) Nr. 1066/2013 DER KOMMISSION vom 30. Oktober 2013 zur Nichtzulassung bestimmter anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos sowie die Entwicklung und die Gesundheit von Kindern (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Behörde gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Art. 16 Abs. 3 32006R1924Zur Vorbereitung ihrer Stellungnahme überprüft die Behörde, ob a) die gesundheitsbezogene Angabe durch wissenschaftliche Nachweise abgesichert ist; b) die…
Erwägungsgrund 3 32014R1226VERORDNUNG (EU) Nr. 1226/2014 DER KOMMISSION vom 17. November 2014 zur Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe über Lebensmittel betreffend die Verringerung eines Krankheitsrisikos (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Erhalt eines Antrags informiert die Behörde unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission und gibt eine Stellungnahme zur betreffenden…