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Die Verfahren für die Konformitätsbewertung der in Nummer 6 des Anhangs genannten Interoperabilitätskomponenten und Teilsysteme beruhen auf den im Beschluss 2010/713/EU der Kommission festgelegten Modulen.
Die Baumuster- oder Entwurfsprüfbescheinigung für Interoperabilitätskomponenten hat eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren. Während dieses Zeitraums können neue Komponenten des gleichen Baumusters ohne neue Konformitätsbewertung in Betrieb genommen werden.
Bescheinigungen gemäß Absatz 2, die gemäß den Anforderungen der Entscheidung 2008/164/EG der Kommission ausgestellt wurden, bleiben ohne erneute Konformitätsbewertung bis zum Ablauf der ursprünglich festgelegten Gültigkeitsdauer gültig. Zur Erneuerung einer Bescheinigung muss der Entwurf oder das Baumuster nur hinsichtlich neuer oder geänderter Anforderungen gemäß dem Anhang dieser Verordnung neuerlich geprüft werden.
Universaltoilettenmodule, die entsprechend den Anforderungen der Entscheidung 2008/164/EG der Kommission geprüft wurden, müssen nicht erneut geprüft werden, wenn sie für Fahrzeuge eines bestehenden Baumusters gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1302/2014 (TSI LOC&PAS) bestimmt sind.
für Motoren mit innerer Verbrennung und für elektrische Geräte dieser Gruppen und Kategorien ist die EU-Baumusterprüfung gemäß Anhang III anzuwenden, und zwar…
Für die in Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 2014/68/EU in der Fassung vom 9. Oktober 2024 aufgeführten Baugruppen ist das Konformitätsbewertungsverfahren nach…
Bescheinigungen gemäß Absatz 2, die gemäß den Anforderungen des Beschlusses 2011/275/EU der Kommission [TSI INF konventioneller Verkehr] oder der Entscheidung…
Die Baumuster- oder Entwurfsprüfbescheinigung für Interoperabilitätskomponenten hat eine Gültigkeitsdauer von sieben Jahren. Während dieses Zeitraums können…
Folgender Artikel 9a wird eingefügt: Die Baumuster- oder Entwurfsprüfbescheinigung der Interoperabilitätskomponente ‚Reibungselement für laufflächengebremste…
Die in den Artikeln 13 bis 15 der Richtlinie (EU) 2016/797 genannte Prüferklärung für Teilsysteme und/oder die in Artikel 24 der Richtlinie (EU) 2016/797…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.