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Ab dem 8. Dezember 2024 dürfen Güterwagen, die unter die Verordnung (EU) Nr. 321/2013 fallen und nicht Gegenstand von Nummer 7.2.2.2 des Anhangs dieser Verordnung sind, nicht auf den leiseren Strecken betrieben werden.
Erzeugnisse und Einrichtungen, die unter Verstoß gegen Artikel 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anhang IV der Verordnung (EU) 2024/573 in der Fassung vom 7.…
Die in Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2024/3190 in der Fassung vom 19. Dezember 2024 bezeichneten Materialien und Gegenstände dürfen nur in den Verkehr…
Bis zum 30. Juni 2025 darf die Beförderung gefährlicher Güter noch nach den Vorschriften dieser Verordnung in der bis zum 31. Dezember 2024 geltenden Fassung…
ab dem 21. Mai 2022: die Beförderung von Gütern mit Fahrzeugen, deren zulässige Gesamtmasse 2,5 t nicht überschreitet;
In der Union nach dem 8. April 2022 niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen, die sich zu mindestens 25 % im Eigentum einer belarussischen natürlichen oder…
In der Union nach dem 8. April 2022 niedergelassenen Kraftverkehrsunternehmen, die sich zu mindestens 25 % im Eigentum einer belarussischen natürlichen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.