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Es ist erforderlich die Anspruchsverzichtsklausel in der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 entsprechend dem Wortlaut der Leitlinien zur Umsetzung und Evaluierung restriktiver Maßnahmen (Sanktionen) im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU zu ändern.
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden —
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden.
Daher sollte die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 zur Umsetzung der neuen Maßnahmen geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.