Erwägungsgrund 3 32014D0929BESCHLUSS DES RATES vom 15. Dezember 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Protokolls über die Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Republik Madagaskar und der Europäischen Gemeinschaft (2014/929/EU)
Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten fortführen können, sieht Artikel 15 des Protokolls dessen vorläufige Anwendung durch die Vertragsparteien ab…
Erwägungsgrund 6 32013R0591VERORDNUNG (EU) Nr. 591/2013 DES RATES vom 29. Mai 2013 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Côte d’Ivoire (2013-2018)
Damit die Fischereifahrzeuge der Union ihre Fangtätigkeiten weiterführen können, sieht Artikel 13 des neuen Protokolls dessen vorläufige Anwendung durch die…
Erwägungsgrund 5 32014D0948BESCHLUSS DES RATES vom 15. Dezember 2014 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Protokolls zwischen der Europäischen Union und der Republik Kap Verde zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Cabo Verde (Kap Verde) und über die vorläufige Anwendung dieses Protokolls (2014/948/EU)
Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten wiederaufnehmen können, sollte das Protokoll gemäß Artikel 15 des Protokolls ab dem Datum seiner Unterzeichnung…
Erwägungsgrund 6 32013R1390VERORDNUNG (EU) Nr. 1390/2013 DES RATES vom 16. Dezember 2013 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem zwischen der Europäischen Union und der Union der Komoren vereinbarten Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen den beiden Vertragsparteien
Damit die Fischereifahrzeuge der Europäischen Union ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht das neue Protokoll dessen vorläufige Anwendung durch…
Erwägungsgrund 4 32012D0653BESCHLUSS DES RATES vom 16. Juli 2012 über die Unterzeichnung im Namen der Europäischen Union und die vorläufige Anwendung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits (2012/653/EU)
Damit die Fischereifahrzeuge der EU ihre Fangtätigkeiten fortführen können, sieht Artikel 12 des Protokolls dessen vorläufige Anwendung ab 1. Januar 2013 vor.
Erwägungsgrund 5 32014R1118VERORDNUNG (EU) Nr. 1118/2014 DES RATES vom 8. Oktober 2014 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Durchführungsprotokoll zum partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Senegal
Damit die Schiffe der Union ihre Fangtätigkeiten wieder aufnehmen können, sieht das Protokoll dessen vorläufige Anwendung durch die Vertragsparteien ab dem…