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Nachdem Vitabiotics Ltd. einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme zu einer gesundheitsbezogenen Angabe zur Wirkung von L-Tyrosin im Hinblick auf eine normale Dopaminsynthese (Frage Nr. EFSA-Q-2011-00319) abzugeben. Die vom Antragsteller vorgeschlagene Angabe hatte folgenden Wortlaut: „L-Tyrosin ist für die natürliche Dopaminbildung unerlässlich.“
Am 20. Juli 2011 erhielten die Kommission und die Mitgliedstaaten die wissenschaftliche Stellungnahme der Behörde, in der diese darauf hinwies, dass die…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten haben geprüft, ob die gesundheitsbezogene Angabe, die diese Schlussfolgerungen widerspiegelt, unter den vorgeschlagenen…
Die Zulassung kann auch dann rechtmäßig verweigert werden, wenn eine gesundheitsbezogene Angabe gegen andere allgemeine oder spezifische Anforderungen der…
Nachdem Synbiotec S.r.l. gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 einen Antrag gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Nachdem Nutrilinks Sarl zwei Anträge gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Nachdem Nutrilinks Sarl einen Antrag gemäß Artikel 13 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gestellt hatte, wurde die Behörde ersucht, eine Stellungnahme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.