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Der digitale Fahrtenschreiber muss folgende Funktionen gewährleisten: — Geschwindigkeits- und Wegstreckenmessung; — Überwachung der Fahrertätigkeiten und des Status der Fahrzeugführung; — Überwachung des Einsteckens und Entnehmens von Fahrtenschreiberkarten; — Aufzeichnung manueller Eingaben der Fahrer; — Kalibrierung; — automatische Aufzeichnung der Standorte gemäß Artikel 8 Absatz 1; — Überwachung von Kontrollen; — Feststellung und Aufzeichnung von Ereignissen und Störungen; — Auslesen von Daten aus dem Massenspeicher und Aufzeichnung und Speicherung von Daten im Massenspeicher; — Auslesen von Daten aus Fahrtenschreiberkarten und Aufzeichnung und Speicherung von Daten auf Fahrtenschreiberkarten; — Datenanzeige, Warnsignale, Ausdrucken und Herunterladen von Daten auf externe Geräte; — Zeiteinstellung und Zeitmessung; — Fernkommunikation; — Unternehmenssperren; — integrierte Tests und Selbsttests.
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