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Da es sehr wichtig ist, ein Höchstmaß an Sicherheit aufrechtzuerhalten, sollten Sicherheitszertifikate von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die vom Verwaltungsausschuss im Rahmen des „Mutual Recognition Agreement of Information Technology Security Evaluation Certificates“ (Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von IT-Sicherheitszertifikaten) der Gruppe Hoher Beamter für Informationssicherheit (SOG-IS) anerkannt ist. Im Rahmen der internationalen Beziehungen zu Drittländern sollte die Kommission eine Zertifizierungsstelle für die Zwecke dieser Verordnung nicht anerkennen, wenn die Stelle Bedingungen für die Sicherheitsevaluierung nicht erfüllt, die denen nach dem Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung gleichwertig sind. Dabei sollte die Stellungnahme des Verwaltungsausschusses zugrunde gelegt werden.
Sicherheitszertifikate anderer anerkannter Zertifizierungsstellen aus dem Bereich der Europäischen Union werden vom Bundesamt anerkannt, sofern sie eine den…
Eine nationale Zertifizierungsstelle erkennt das von der anderen nationalen Zertifizierungsstelle für Sicherheitsausrüstung ausgestellte gleichwertige…
Eine auf internationalen Normen wie der Norm ISO 15408 und damit verbundenen Evaluierungsmethoden und Regelungen für die gegenseitige Anerkennung beruhende…
Zur Gewährleistung der gegenseitigen Anerkennung elektronischer Signaturen ist zwar ein hohes Sicherheitsniveau erforderlich, dennoch sollten in bestimmten…
Eine Zertifizierung sollte möglich sein, nachdem die Kommission festgestellt hat, ob der Regelungs- und Kontrollrahmen des betreffenden Drittlandes als…
Die Agentur und die nationalen Sicherheitsbehörden sollten zusammenarbeiten und entsprechend über geteilte Zuständigkeiten für die Erteilung von einheitlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.