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Um gleiche Wettbewerbsbedingungen im Verkehrsbinnenmarkt zu gewährleisten und um ein eindeutiges Signal an Fahrer und Verkehrsunternehmen zu richten, sollten die Mitgliedstaaten — unbeschadet des Subsidiaritätsprinzips — entsprechend den in der Richtlinie 2006/22/EG festgelegten Kategorien von Verstößen wirksame, verhältnismäßige, abschreckende und nicht diskriminierende Sanktionen vorsehen.
Die Mitgliedstaaten sollten Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen diese Verordnung zu verhängen sind, und deren Durchsetzung gewährleisten. Diese…
Die Mitgliedstaaten sollten festlegen, welche Sanktionen bei Verstößen gegen diese Richtlinie zu verhängen sind, und für deren Durchsetzung sorgen. Diese…
Die Mitgliedstaaten sollten Regeln für Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 zu verhängen sind, und deren Durchsetzung…
Die Mitgliedstaaten sollten Sanktionen vorsehen, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie Anwendung finden. Diese Sanktionen sollten wirksam,…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften für die Sanktionen festlegen, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Richtlinie zu verhängen sind und für…
Die Mitgliedstaaten sollten Vorschriften über Sanktionen bei Verstößen gegen diese Richtlinie festlegen und ihre Anwendung sicherstellen. Diese Sanktionen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.