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Für Mesosulfuron hat die Behörde eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 vorgelegt . Sie schlug vor, die Rückstandsdefinition zu ändern. Außerdem empfahl sie für bestimmte Erzeugnisse die Anhebung oder Beibehaltung der geltenden RHG bzw. die Festlegung von RHG auf die von ihr ermittelten Werte.
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2012/642/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Außerdem sollte in dem Beschluss 2010/413/GASP ferner eine Bestimmung über das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen geändert werden.
Der Beschluss 2014/932/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —
Der Beschluss 2012/724/GASP des Rates sieht eine Änderung des Beschlusses 2011/72/GASP vor, um eine Freigabe eingefrorener Gelder und wirtschaftlicher…
Der Beschluss 2010/638/GASP des Rates sollte daher entsprechend geändert werden —
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.