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Die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 388/2010 wurden überprüft und in die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 aufgenommen. Die Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gilt ab dem 29. Dezember 2014. Die Verordnung (EU) Nr. 388/2010 wird daher ab dem Geltungsbeginn der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 gegenstandslos und sollte mit Wirkung von diesem Tag aufgehoben werden.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2014, mit Ausnahme des…
Die Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 wird mit dem Tag des Beginns der Geltung der vorliegenden Verordnung aufgehoben, mit Ausnahme der Artikel 4 und 6 der…
Die Verordnung (EU) Nr. 388/2010 wird mit Wirkung ab dem 29. Dezember 2014 aufgehoben.
Die Verordnung (EG) Nr. 300/2008 gilt in vollem Umfang ab dem Zeitpunkt, der in den Durchführungsvorschriften angegeben ist, die nach den in Artikel 4 Absätze 2…
Es ist zweckmäßig, die Geltungsdauer dieser Verordnung an jene der Verordnung (EU)Nr. 1303/2013 anzupassen. Daher sollte diese Verordnung ab dem 1. Januar 2014…
Aus Gründen der Rechtssicherheit und um jede etwaige Unterbrechung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zu vermeiden, sollte die vorliegende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.