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Über den Schutz sensibler Geschäftsinformationen hinaus sollten die Fernleitungsnetzbetreiber im Rahmen dieser Verordnung die Vertraulichkeit der ihnen zur Anwendung dieser Verordnung übermittelten Informationen und Daten wahren und diese Informationen und Daten oder Teile davon nicht gegenüber Dritten offen legen, es sei denn, sie sind gesetzlich dazu verpflichtet und nur in dem gesetzlich geforderten Umfang.
Die Informationen, die die Fernleitungsnetzbetreiber den Netznutzern zur Verfügung stellen, beziehen sich auf
Um zu gewährleisten, dass der Transport und die Speicherung von Erdgas in einer mit dem sicheren und effizienten Betrieb des Verbundnetzes zu vereinbarenden…
3. Diese Informationen sind dem Fernleitungsnetzbetreiber in dem Format zu übermitteln, das in den geltenden nationalen Vorschriften festgelegt ist, und sie…
Sofern in dieser Verordnung oder anderen Rechtsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, darf der öffentliche Auftraggeber keine von den Unternehmen…
Damit die Vertraulichkeit während des Verfahrens gewahrt ist, sollten öffentliche Auftraggeber und Auftraggeber sowie Wirtschaftsteilnehmer keine Informationen…
Wichtig ist, dass die Geheimhaltungspflicht für jene gilt, die vertrauliche Informationen gemäß dieser Verordnung erhalten. Die Agentur, die nationalen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.