Erwägungsgrund 5 32015R0939VERORDNUNG (EU) 2015/939 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2015 über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (kodifizierter Text)
Sind handelspolitische Schutzmaßnahmen erforderlich, so sollten sie nach den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments…
Erwägungsgrund 5 32015R0752VERORDNUNG (EU) 2015/752 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2015 über bestimmte Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Montenegro andererseits (kodifizierter Text)
Sind handelspolitische Schutzmaßnahmen erforderlich, so sollten sie nach den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments…
Erwägungsgrund 6 32015R0940VERORDNUNG (EU) 2015/940 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 9. Juni 2015 über Verfahren für die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits und für die Anwendung des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und Bosnien und Herzegowina andererseits (kodifizierter Text)
Wenn handelspolitische Schutzmaßnahmen notwendig werden, sollten sie nach den allgemeinen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments…
Art. 3 32015R0475VERORDNUNG (EU) 2015/475 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. März 2015 über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Island vorgesehenen Schutzmaßnahmen (kodifizierte Fassung)
Im Falle von Praktiken, die geeignet sind, die Anwendung der in Artikel 26 des Abkommens vorgesehenen Schutzmaßnahmen durch die Union zu rechtfertigen, findet…
Art. 3 32015R1145VERORDNUNG (EU) 2015/1145 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 8. Juli 2015 über die im Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft vorgesehenen Schutzmaßnahmen (kodifizierter Text)
Im Falle von Praktiken, die geeignet sind, die Anwendung der in Artikel 25 des Abkommens vorgesehenen Schutzmaßnahmen durch die Union zu rechtfertigen, findet…
Erwägungsgrund 13 32014R0654Die Verordnung (EG) Nr. 3286/94 des Rates , sollte dahin gehend geändert werden, dass Bezug auf diese Verordnung genommen wird, was die Anwendung…