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Alle sicherheitsbezogenen Informationen aus Ereignismeldungen, die in der Union erfasst worden sind, sollten zeitnah in den Europäischen Zentralspeicher übertragen werden. Dazu sollte die Erfassung von Informationen über Störungen, aber auch von Informationen zählen, die sich aus der Untersuchung von Unfällen und Störungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 996/2010 ergeben.
Alle im Europäischen Zentralspeicher enthaltenen sicherheitsbezogenen Informationen sollten den für die Sicherheitsaufsicht in der Zivilluftfahrt innerhalb der…
Die Mitgliedstaaten übermitteln Informationen über Unfälle und schwere Störungen ebenfalls an den Europäischen Zentralspeicher, und zwar a) während der…
Im Hinblick auf die Unfall- und Störungsverhütung ist es wichtig, dass die einschlägigen Informationen, einschließlich insbesondere der aus…
Relevante Informationen über Unfälle und schwere Störungen, die von Sicherheitsuntersuchungsstellen erfasst oder ausgegeben werden, werden ebenfalls in dieser…
Das Sicherheitssystem in der Zivilluftfahrt beruht auf Resonanz auf Meldungen über und Lehren aus Unfällen und Störungen. Die Meldung von Ereignissen und die…
Die Agentur vereinbart mit der Kommission die technischen Protokolle für die Übertragung aller Ereignismeldungen, die von der Agentur gemäß der Verordnung (EG)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.