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Um die Meldung von Ereignissen zu fördern, erscheint es angemessen, nicht nur die Meldenden zu schützen, sondern auch Personen, die in den betreffenden Ereignismeldungen genannt sind. Dieser Schutz sollte diese Personen jedoch nicht von ihrer Meldepflicht nach dieser Verordnung entbinden. Insbesondere dann, wenn eine Person in einer Ereignismeldung genannt ist und selbst verpflichtet ist, das betreffende Ereignis zu melden, dies aber absichtlich unterlässt, sollte diese Person ihren Schutz verlieren und nach dieser Verordnung belangt werden.
Personen, die gemäß dieser Verordnung ein Ereignis gemeldet haben oder in einer Ereignismeldung genannt sind, sollten angemessen geschützt werden. In diesem…
Die Angestellten und das Vertragspersonal sollten die Gelegenheit haben, Verstöße gegen Grundsätze über die Regelung ihres Schutzes gemäß dieser Verordnung zu…
Unbeschadet der geltenden nationalen Strafrechtsvorschriften und einer geordneten Rechtspflege ist es wichtig, die Grenze für den Schutz des Meldenden und…
Im Falle von Disziplinar- oder Verwaltungsverfahren nach nationalem Recht werden die in Ereignismeldungen enthaltenen Informationen nicht gegen a) Meldende oder…
Sanktionen sollten insbesondere gegen Personen oder Stellen in folgenden, dieser Verordnung zuwiderlaufenden Fällen anwendbar sein: missbräuchliche Verwendung…
Damit potenzielle Verstöße entdeckt werden, sollte durch wirksame Mechanismen sichergestellt werden, dass den zuständigen Behörden mehr potenzielle oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.