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Die Auferlegung von Verpflichtungen für Organisationen zur Meldung von Ereignissen sollte in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der betreffenden Organisation und zum Umfang ihrer Tätigkeiten stehen. Daher sollten insbesondere kleinere Organisationen beschließen können, Aufgaben mit Bezug zur Bearbeitung von Ereignissen innerhalb der Organisation zusammenzulegen bzw. zu verschmelzen, Aufgaben der Meldung von Ereignissen gemeinsam mit anderen gleichartigen Organisationen wahrzunehmen oder die Erfassung, Auswertung, Verarbeitung, Analyse und Speicherung der Angaben zu Ereignissen extern an Fachstellen zu vergeben, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten genehmigt sind. Diese Stellen sollten die in dieser Verordnung festgelegten Grundsätze des Schutzes und der Vertraulichkeit wahren. Die vergebenden Organisationen sollten die extern vergebenen Aufgaben angemessen kontrollieren und letzten Endes rechenschaftspflichtig und verantwortlich dafür sein, dass die Anforderungen nach Maßgabe dieser Verordnung umgesetzt werden.
Mit Zustimmung der zuständigen Behörde können kleine Organisationen einen vereinfachten Mechanismus für die Erfassung, Auswertung, Verarbeitung, Analyse und…
Organisationen sollten in einer oder mehreren Datenbanken Ereignismeldungen speichern, die sich auf Angaben zu Ereignissen stützen, die im Rahmen der Systeme…
Es sollte sichergestellt werden, dass Ereignisse, die ein erhebliches Risiko für die Flugsicherheit darstellen, systematisch von dem unmittelbar daran…
Die in den Ereignismeldungen enthaltenen Informationen sollten analysiert und Sicherheitsrisiken herausgearbeitet werden. Gegebenenfalls angezeigte Maßnahmen…
Um die Meldung von Ereignissen zu fördern, erscheint es angemessen, nicht nur die Meldenden zu schützen, sondern auch Personen, die in den betreffenden…
Anerkannte Organisationen sollten verpflichtet werden, ihre technischen Vorschriften auf dem neuesten Stand zu halten und konsequent durchzusetzen, damit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.