Erwägungsgrund 14 32013R0777Die Handelspartner der Europäischen Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen Rückstandshöchstgehalten konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden…
Erwägungsgrund 8 32013R0668VERORDNUNG (EU) Nr. 668/2013 DER KOMMISSION vom 12. Juli 2013 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von 2,4-DB, Dimethomorph, Indoxacarb und Pyraclostrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Europäischen Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen Rückstandshöchstgehalten konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden…
Erwägungsgrund 13 32009R1097VERORDNUNG (EG) Nr. 1097/2009 DER KOMMISSION vom 16. November 2009 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Dimethoat, Ethephon, Fenamiphos, Fenarimol, Methamidophos, Methomyl, Omethoat, Oxydemeton-methyl, Procymidon, Thiodicarb und Vinclozolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Gemeinschaft wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen Rückstandshöchstgehalten konsultiert, und ihre diesbezüglichen…
Erwägungsgrund 10 32011R0310VERORDNUNG (EU) Nr. 310/2011 DER KOMMISSION vom 28. März 2011 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Aldicarb, Bromopropylat, Chlorfenvinphos, Endosulfan, EPTC, Ethion, Fenthion, Fomesafen, Methabenzthiazuron, Methidathion, Simazin, Tetradifon und Triforin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen Rückstandshöchstgehalten konsultiert und ihre Anmerkungen wurden…
Erwägungsgrund 7 32011R0559VERORDNUNG (EU) Nr. 559/2011 DER KOMMISSION vom 7. Juni 2011 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Rückstandshöchstgehalte für Captan, Carbendazim, Cyromazin, Ethephon, Fenamiphos, Thiophanat-methyl, Triasulfuron und Triticonazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Handelspartner der Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen Rückstandshöchstgehalten konsultiert und ihre Anmerkungen wurden…
Erwägungsgrund 16 32015R0552Die Handelspartner der Europäischen Union wurden über die Welthandelsorganisation zu den neuen RHG konsultiert, und ihre Anmerkungen wurden berücksichtigt.