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Die Union ist bestrebt, den Abschluss eines künftigen internationalen Übereinkommens über die Eindämmung von Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr zu erreichen, und begrenzt bis dahin durch autonome Maßnahmen die Klimafolgen der Luftverkehrstätigkeiten von und nach Flugplätzen in der Union. Um sicherzustellen, dass sich diese Ziele gegenseitig fördern und nicht im Widerspruch zueinander stehen, sollten Entwicklungen in internationalen Foren und die dort eingenommenen Standpunkte berücksichtigt und besonders der am 4. Oktober 2013 auf der 38. Tagung der Versammlung der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation („ICAO“ für „International Civil Aviation Organisation“) angenommenen Entschließung Rechnung getragen werden, die die konsolidierte Erklärung über die Fortsetzung der ICAO-Maßnahmen und -Strategien auf dem Gebiet des Umweltschutzes enthält.
Die Union und die Mitgliedstaaten streben weiterhin Vereinbarungen über globale Maßnahmen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen aus dem Luftverkehr im…
die Notwendigkeit zusätzlicher Unionsstrategien und -maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen der Union und der Mitgliedstaaten zu Treibhausgasreduktionen.
In allen Verhandlungen über Luftverkehrsabkommen der Union mit Drittstaaten sollte das Ziel verfolgt werden, die Flexibilität der Union zu sichern, Maßnahmen in…
Gemäß dem Sechsten Umweltaktionsprogramm der Gemeinschaft, das mit Beschluss Nr. 1600/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingeführt wurde, muss…
Nach dem Kyoto-Protokoll zum UNFCCC, das mit der Entscheidung 2002/358/EG des Rates genehmigt wurde, sind die Industrieländer verpflichtet, ihre Bemühungen um…
Nach der ICAO-Versammlung von 2016 und unter Beachtung ihrer Ergebnisse sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen umfassenden Bericht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.