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Nach dem Gutachten des ICES ist es angezeigt, eine Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen IIa und IIIa und im ICES-Untergebiet IV beizubehalten und zu überarbeiten. Da das wissenschaftliche Gutachten des ICES voraussichtlich erst im Februar 2014 vorliegen wird, ist es angebracht, die TACs und Quoten bis zur Vorlage dieses Gutachtens vorläufig bei Null festzulegen.
Nach dem Gutachten des ICES ist es angezeigt, eine spezifische Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen IIa und IIIa…
Nach dem Gutachten des ICES ist es angezeigt, eine spezifische Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den Unionsgewässern der ICES-Divisionen IIa und IIIa…
Nach dem Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) ist es angezeigt, eine Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den EU-Gewässern der…
Nach dem Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) ist es angezeigt, eine Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den EU-Gewässern der…
Nach dem ICES-Gutachten ist es erforderlich, eine Bewirtschaftungsregelung für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Bereiche IIa und IIIa und ICES-Untergebiet…
In Anhang IA der Verordnung (EU) 2015/104 wurden die Fangbeschränkungen für Sandaal in den EU-Gewässern der ICES-Gebiete IIa, IIIa und IV aufgrund des noch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.