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Aufgrund des Beitritts der Republik Kroatien zur Europäischen Union im Juli 2013 enthält diese Verordnung Bestimmungen über die Fangmöglicheiten Kroatiens.
Nach der Beitrittsakte von 2012 und dem Beitritt Kroatiens am 1. Juli 2013 sollten Bestimmungen über die Aufteilung von Fangmöglichkeiten, die Kroatien im Jahr…
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 enthält relevante Begriffsbestimmungen für die Zuteilung der Fangmöglichkeiten.
Die Republik Kroatien, im Folgenden „Kroatien“, ist der Europäischen Union am 1. Juli 2013 beigetreten.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 41/2007 des Rates wurden für das Jahr 2007 die Fangmöglichkeiten und begleitenden Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände und…
Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 enthält relevante Begriffsbestimmungen für die Zuteilung der Fangmöglichkeiten.
Die Bestimmungen dieser Verordnung über die Aufwandsbeschränkungen sollten ab dem 1. Februar 2013 gelten. Die Bestimmungen über die Fangbeschränkungen und die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.