Art. 43 Abs. 4 32014R0468Überprüfung des Status eines beaufsichtigten Unternehmens
Kommt eine NCA zu dem Schluss, dass ein weniger bedeutendes beaufsichtigtes Unternehmen oder eine weniger bedeutende beaufsichtigte Gruppe eines der in Artikel…
Art. 67 Abs. 2 32014R0468Kriterien für einen Beschluss der EZB nach Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe b der SSM-Verordnung
Bevor die EZB den in Absatz 1 genannten Beschluss fasst, berücksichtigt sie unter anderem folgende Faktoren: a) ob das weniger bedeutende beaufsichtigte…
Art. 63 Abs. 1 32014R0468Beginn und Ende der direkten Beaufsichtigung durch die EZB
Ein beaufsichtigtes Unternehmen, für das direkte öffentliche finanzielle Unterstützung beim ESM beantragt wird oder das direkte öffentliche finanzielle…
Art. 116 Abs. 2 32014R0468Beschlüsse in Bezug auf bedeutende beaufsichtigte Unternehmen und bedeutende beaufsichtigte Gruppen
Eine NCA in enger Zusammenarbeit stellt der EZB einen Beschluss in Bezug auf ein bedeutendes beaufsichtigtes Unternehmen oder eine bedeutende beaufsichtigte…
Art. 69 Abs. 1 32014R0468Verfahren zur Vorbereitung von Beschlüssen der EZB gemäß Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe b der SSM-Verordnung auf Initiative der EZB
Die EZB kann von einer NCA einen Bericht über die Aufsichtsbilanz und das Risikoprofil eines weniger bedeutenden beaufsichtigten Unternehmens oder einer weniger…